Am 28. Januar wird im größten österreichischen Bundesland Niederösterreich das Landesparlament neu gewählt. Die dortigen Grünen inszenieren sich zu diesem Zweck als „Rebellen“ gegen „eine schwarze Macht“, gemeint ist die konservative ÖVP, die dort regiert seit langem mit absoluter Mehrheit regiert. Die Grünen haben sich nun für ein Wahlkampfvideo Anleihen bei Jedi-Rittern und anderen Star-Wars-Charakteren genommen.
Star-Wars-Referenzen in (Provinz-)Wahlkämpfen sind keineswegs außergewöhnlich. Im Gegenteil, der klare Gegensatz von Gut und Böse, die Heldengeschichten, all das liefert Stoff und Inspiration für (halb)lustige Wahlplakate, Werbefilme und Internetmeme. Und das gilt nicht nur für Wahlen im engeren Sinn, sondern für politische Kampagnen ganz allgemein.
Immer wieder Probleme mit de Urheberrecht

Doch was Greenpeace vor einigen Jahren mit seiner Persiflage eines Star-Wars-Werbespots von VW erleben durfte, ist jetzt offenbar auch den niederösterreichischen Grünen passsiert: Das Disney-Imperium schlug mit dem Copyright-Schwert zurück (scnr). So berichtete kürzlich die Zeitung Kurier, dass Disney die Causa untersucht und zitiert einen Konzern-Sprecher wie folgt:
Disney schützt als Unternehmen sein geistiges Eigentum und geht Meldungen zu möglichen Urheberrechtsverletzungen auch prinzipiell nach.
Und in der Tat ist es fraglich, inwieweit die Verfremdung und Verwendung von Star-Wars-Motiven für Wahlkampfzwecke oder andere Formen von Remixkreativität vom Urheberrecht gedeckt ist. Seit über 20 Jahren läuft zu Themen wie diesem bereits ein Rechtsstreit, gerade liegt die Frage beim EuGH.
Ganz allgemein gilt jedoch, dass bei derart kulturell wirkmächtigen Phänomenen wie Star Wars weitreichender Urheberrechtsschutz letztlich eine substantielle Einschränkung von Meinungs- und Ausdrucksfreiheit bedeutet. Helfen würde hier natürlich ein generelles Recht auf Remix.
Anleihen beim Markenrecht nehmen?
Vielleicht würde aber auch helfen, wenn sich Gesetzgeber und Rechtsprechung bei kulturell besonders wirkmächtigen Franchises wie Star Wars, Star Trek oder Harry Potter am Markenrecht orientieren. Wie bereits einmal anlässlich urheberrechtlicher Probleme mit Memes ausgeführt, können Unternehmen ihrer Marke verlustig gehen – und zwar dann, wenn eine Marke in den allgemeinen Sprachgebrauch übergeht und damit ihre Unterscheidungskraft gem. § 8 Markengesetz verliert. Sony ist das z.B. in Österreich mit der Marke „Walkman“ passiert.
Analog dazu wäre es doch denkbar, auch das urheberrechtliche Schutzniveau stärker einzuschränken, je umfassender ein fiktionales Werk kulturelles Allgemeingut geworden ist. Zumindest nicht-kommerzielle, transformative Nutzung – z.B. als Meme oder eben in politischen Kontexten – wäre dann nicht mehr urheberrechtlich untersagbar.
